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Allgemeine Datenschutzrichtlinie

Sie können die Allgemeine Datenschutzrichtlinie hier herunterladen.

Inhaltsverzeichnis

1. Zweck, Umfang und Nutzer

Timewax BV ist bestrebt, die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in den Ländern einzuhalten, in denen Timewax BV tätig ist. Diese Richtlinie legt die Grundprinzipien fest, nach denen Timewax BV die personenbezogenen Daten von Verbrauchern, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und anderen Personen verarbeitet, und gibt die Verantwortlichkeiten seiner Geschäftsabteilungen und Mitarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an.

Diese Richtlinie gilt für Timewax BV und ihre direkt oder indirekt kontrollierten hundertprozentigen Tochtergesellschaften, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Geschäfte tätigen oder personenbezogene Daten betroffener Personen innerhalb des EWR verarbeiten.

Die Benutzer dieses Dokuments sind alle fest angestellten oder befristeten Mitarbeiter und alle Auftragnehmer, die im Auftrag von Timewax BV arbeiten.

 

 

2. Referenzdokumente

  • EU-DSGVO 2016/679 (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung Richtlinie 95/46/EG)
  • Algemene Verordening Gegevensbescherming (AVG) nach niederländischem Recht
  • Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern
  • Richtlinie zur Datenaufbewahrung
  • Stellenbeschreibung Datenschutzbeauftragter
  • Richtlinien zur Bestandsaufnahme personenbezogener Daten
  • Verfahren für Zugriffsanfragen betroffener Personen
  • Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Verfahren zur grenzüberschreitenden Übermittlung personenbezogener Daten
  • Informationssicherheitsrichtlinie (ISO27001)
  • Verfahren zur Meldung von Verstößen

 

3. Definitionen

Die folgenden Definitionen der in diesem Dokument verwendeten Begriffe basieren auf Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union:

Persönliche Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen („Betroffene Person„) die direkt oder indirekt, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren spezifischen Merkmalen der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person.

Sensible personenbezogene Daten: Personenbezogene Daten, die ihrer Natur nach besonders sensibel im Hinblick auf Grundrechte und Grundfreiheiten sind, verdienen besonderen Schutz, da der Kontext ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten mit sich bringen könnte. Zu diesen personenbezogenen Daten gehören personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Geschlecht einer natürlichen Person Leben oder sexuelle Orientierung.

Datenverantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Datenverarbeiter: Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Datenverantwortlichen verarbeitet.

Bearbeitung: Ein Vorgang oder eine Vorgangsreihe, die mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen personenbezogener Daten ausgeführt wird, wie etwa das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung oder die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder sonstige Bereitstellung, Zuordnung oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung der Daten.

Anonymisierung: Unwiderrufliche Anonymisierung personenbezogener Daten, so dass die Person nicht identifiziert werden kann, wenn weder der Verantwortliche noch eine andere Person vertretbaren Zeit-, Kosten- und Technologieaufwand zur Identifizierung dieser Person aufwendet. Die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten nicht für anonymisierte Daten, da es sich nicht mehr um personenbezogene Daten handelt.

Pseudonymisierung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die Personenbezogene Daten werden nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet. Durch die Pseudonymisierung wird die Möglichkeit, personenbezogene Daten einer betroffenen Person zuzuordnen, eingeschränkt, aber nicht vollständig beseitigt. Da es sich bei pseudonymisierten Daten immer noch um personenbezogene Daten handelt, sollte die Verarbeitung pseudonymisierter Daten den Grundsätzen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen.

Grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten: Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeit von Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der Europäischen Union erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist; oder Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die betroffene Personen jedoch in mehr als einem Mitgliedstaat erheblich beeinträchtigt oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigen wird;

Aufsichtsbehörde: Eine unabhängige staatliche Behörde, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 der EU-DSGVO eingerichtet wird;

Leitende Aufsichtsbehörde: Die Aufsichtsbehörde mit der Hauptverantwortung für die Abwicklung einer grenzüberschreitenden Datenverarbeitungstätigkeit, beispielsweise wenn eine betroffene Person eine Beschwerde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einreicht; Er ist unter anderem dafür verantwortlich, Benachrichtigungen über Datenschutzverletzungen zu erhalten, über riskante Verarbeitungsaktivitäten informiert zu werden und hat die volle Befugnis hinsichtlich seiner Pflichten, die Einhaltung der Bestimmungen der EU-DSGVO sicherzustellen;

Jede „ lokale Aufsichtsbehörde “ wird weiterhin in ihrem eigenen Hoheitsgebiet tätig sein und jede lokale Datenverarbeitung überwachen, die betroffene Personen betrifft oder die von einem EU- oder Nicht-EU-Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter durchgeführt wird, wenn ihre Verarbeitung auf in ihrem Hoheitsgebiet ansässige betroffene Personen abzielt . Zu ihren Aufgaben und Befugnissen gehören die Durchführung von Untersuchungen und die Verhängung von Verwaltungsmaßnahmen und Bußgeldern, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken, Regeln, Sicherheit und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Verschaffung des Zutritts zu allen Räumlichkeiten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters , einschließlich aller Datenverarbeitungsgeräte und -mittel.

„Hauptniederlassung im Sinne eines Verantwortlichen“ bei Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat der Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung verfügt über die die Befugnis, solche Entscheidungen durchführen zu lassen, wobei die Niederlassung, die diese Entscheidungen getroffen hat, als Hauptniederlassung gilt;

„Hauptniederlassung eines Auftragsverarbeiters“ mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat, der Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, wenn der Auftragsverarbeiter keine Zentralverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, an der die Hauptverarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung des Auftragsverarbeiters erfolgen, sofern für den Auftragsverarbeiter besondere Pflichten nach dieser Verordnung gelten;

Gruppenunternehmen: Jede Holdinggesellschaft zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft.

 

4. Grundprinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Datenschutzgrundsätze legen die grundlegenden Verantwortlichkeiten für Organisationen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO legt fest, dass „ der Verantwortliche für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich ist und nachweisen kann “.

4.1. Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz

Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, fair und in transparenter Weise gegenüber der betroffenen Person verarbeitet werden.

4.2. Zweckbeschränkung

Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.

4.3. Datenminimierung

Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt sein. Timewax BV muss nach Möglichkeit die Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten ermöglichen, um die Risiken für die betroffenen Personen zu verringern.

4.4. Genauigkeit

Personenbezogene Daten müssen korrekt sein und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, rechtzeitig gelöscht oder berichtigt werden.

4.5. Beschränkung der Speicherdauer

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.

4.6. Integrität und Vertraulichkeit

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik und anderer verfügbarer Sicherheitsmaßnahmen, der Implementierungskosten sowie der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken für personenbezogene Daten muss Timewax BV geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet. einschließlich des Schutzes vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung.

4.7. Rechenschaftspflicht

Datenverantwortliche müssen für die Einhaltung der oben dargelegten Grundsätze verantwortlich sein und diese nachweisen können.

 

5. Aufbau des Datenschutzes in Geschäftsaktivitäten

Um die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes nachzuweisen, sollte eine Organisation den Datenschutz in ihre Geschäftsaktivitäten integrieren.

5.1. Benachrichtigung an betroffene Personen

(Siehe Abschnitt „Richtlinien zur fairen Verarbeitung“.)

5.2. Wahl und Einwilligung der betroffenen Person

(Siehe den Abschnitt „Richtlinien zur fairen Verarbeitung“.

5.3. Sammlung

Timewax BV muss sich bemühen, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu sammeln. Wenn personenbezogene Daten von Dritten erfasst werden, muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten rechtmäßig erfasst werden.

5.4. Verwendung, Aufbewahrung und Entsorgung

Die Zwecke, Methoden, Speicherbeschränkungen und Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten müssen mit den in der Allgemeinen Datenschutzrichtlinie enthaltenen Informationen übereinstimmen. Timewax BV muss die Richtigkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Relevanz personenbezogener Daten entsprechend dem Verarbeitungszweck wahren. Es müssen angemessene Sicherheitsmechanismen zum Schutz personenbezogener Daten eingesetzt werden, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten gestohlen, missbraucht oder missbraucht werden, und um Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten vorzubeugen. Der Chief Information Security Officer ist für die Einhaltung der in diesem Abschnitt aufgeführten Anforderungen verantwortlich.

5.5. Weitergabe an Dritte

Wann immer Timewax BV einen Drittanbieter oder Geschäftspartner mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Namen beauftragt, muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass dieser Verarbeiter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten trifft, die den damit verbundenen Risiken angemessen sind. Zu diesem Zweck muss der Auftragsverarbeiter-DSGVO-Compliance-Fragebogen verwendet werden.

Timewax BV muss den Lieferanten oder Geschäftspartner vertraglich verpflichten, das gleiche Datenschutzniveau zu gewährleisten. Der Lieferant oder Geschäftspartner darf personenbezogene Daten nur zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Timewax BV oder auf Anweisung von Timewax BV und nicht für andere Zwecke verarbeiten. Wenn Timewax BV personenbezogene Daten gemeinsam mit einem unabhängigen Dritten verarbeitet, muss Timewax BV seine jeweiligen Verantwortlichkeiten gegenüber dem Dritten im entsprechenden Vertrag oder einem anderen rechtsverbindlichen Dokument, wie etwa der Lieferantendatenverarbeitungsvereinbarung, ausdrücklich angeben.

5.6. Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten

Vor der Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, einschließlich der Unterzeichnung einer Datenübermittlungsvereinbarung, wie von der Europäischen Union gefordert, und bei Bedarf muss die Genehmigung der zuständigen Datenschutzbehörde eingeholt werden. Das Unternehmen, das die personenbezogenen Daten erhält, muss die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten, die im Verfahren zur grenzüberschreitenden Datenübertragung festgelegt sind.

5.7. Auskunftsrechte der betroffenen Personen

Als Datenverantwortlicher ist der Chief Information Security Officer dafür verantwortlich, den betroffenen Personen einen angemessenen Zugangsmechanismus zur Verfügung zu stellen, der ihnen den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten ermöglicht, und muss ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit geben, ihre personenbezogenen Daten zu aktualisieren, zu berichtigen, zu löschen oder zu übermitteln oder gesetzlich vorgeschrieben. Der Zugriffsmechanismus wird im Verfahren für Zugriffsanfragen betroffener Personen näher erläutert.

5.8. Datenportabilität

Betroffene Personen haben das Recht, auf Anfrage eine Kopie der Daten, die sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten Format zu erhalten und diese Daten unentgeltlich an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Der Chief Information Security Officer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass solche Anfragen innerhalb eines Monats bearbeitet werden, nicht übertrieben sind und die Rechte an personenbezogenen Daten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

5.9. Recht auf Vergessenwerden

Auf Anfrage haben betroffene Personen das Recht, von Timewax BV die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Timewax BV als Verantwortlicher fungiert, muss der Chief Information Security Officer die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich technischer Maßnahmen) ergreifen, um die Dritten zu informieren, die diese Daten verwenden oder verarbeiten, um der Anfrage nachzukommen.

 

6. Richtlinien zur fairen Verarbeitung

Personenbezogene Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Chief Information Security Officer verarbeitet werden.

Timewax BV muss entscheiden, ob die Datenschutz-Folgenabschätzung für jede Datenverarbeitungsaktivität gemäß den Richtlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden soll.

6.1. Hinweise für betroffene Personen

Zum Zeitpunkt der Erhebung oder vor der Erhebung personenbezogener Daten für jegliche Art von Verarbeitungsaktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder Marketingaktivitäten, ist der Chief Information Security Officer dafür verantwortlich, die betroffenen Personen ordnungsgemäß über Folgendes zu informieren: die Arten personenbezogener Daten erhobenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Verarbeitungsmethoden, die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die Aufbewahrungsfrist, mögliche internationale Datenübertragungen, wenn Daten an Dritte weitergegeben werden und Sicherheitsmaßnahmen von Timewax BV zum Schutz personenbezogener Daten. Diese Informationen werden in der Allgemeinen Datenschutzerklärung bereitgestellt.

Wenn Ihr Unternehmen mehrere Datenverarbeitungsaktivitäten durchführt, müssen Sie unterschiedliche Mitteilungen entwickeln, die sich je nach Verarbeitungsaktivität und den Kategorien der erfassten personenbezogenen Daten unterscheiden – beispielsweise kann eine Mitteilung für den Versand per Post und eine andere für den Versand verfasst werden Zwecke.

Wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass die betroffenen Personen durch eine Allgemeine Datenschutzmitteilung darüber informiert wurden.

Wenn personenbezogene Daten gemäß der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Datenübertragung in ein Drittland übermittelt werden, sollte dies im Allgemeinen Datenschutzhinweis berücksichtigt werden und klar angegeben werden, wohin und an welche Stelle personenbezogene Daten übermittelt werden.

Wenn sensible personenbezogene Daten erfasst werden, muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass in der Allgemeinen Datenschutzrichtlinie ausdrücklich der Zweck angegeben wird, für den diese sensiblen personenbezogenen Daten erfasst werden.

6.2. Einholung von Einwilligungen

Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person oder aus anderen rechtmäßigen Gründen beruht, ist der Chief Information Security Officer dafür verantwortlich, Aufzeichnungen über diese Einwilligung aufzubewahren. Der Chief Information Security Officer ist dafür verantwortlich, den betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, ihre Einwilligung zu erteilen, und muss sie darüber informieren und sicherstellen, dass ihre Einwilligung (wenn die Einwilligung als rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung verwendet wird) jederzeit widerrufen werden kann.

Wenn sich die Erhebung personenbezogener Daten auf ein Kind unter 16 Jahren bezieht, muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass vor der Erhebung die Zustimmung der Eltern mithilfe des Einverständnisformulars der Eltern eingeholt wird.

Bei Anfragen zur Berichtigung, Änderung oder Vernichtung personenbezogener Datensätze muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass diese Anfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bearbeitet werden. Der Chief Information Security Officer muss die Anfragen ebenfalls aufzeichnen und ein Protokoll darüber führen.

Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Für den Fall, dass Timewax BV die erhobenen personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck verarbeiten möchte, muss Timewax BV die Einwilligung der betroffenen Personen in klarer und prägnanter Schrift einholen. Jede solche Anfrage sollte den ursprünglichen Zweck angeben, für den die Daten gesammelt wurden, sowie den/die neuen oder zusätzlichen Zweck(e). Der Antrag muss auch den Grund für die Zweckänderung enthalten. Für die Einhaltung der Regelungen in diesem Absatz ist der Datenschutzbeauftragte verantwortlich.

Jetzt und in Zukunft muss der Chief Information Security Officer sicherstellen, dass die Erhebungsmethoden den einschlägigen Gesetzen, bewährten Praktiken und Branchenstandards entsprechen.

Der Chief Information Security Officer ist für die Erstellung und Führung eines Registers der allgemeinen Datenschutzhinweise verantwortlich.

 

7. Organisation und Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Gewährleistung einer angemessenen Verarbeitung personenbezogener Daten liegt bei jedem, der für oder mit Timewax BV arbeitet und Zugriff auf die von Timewax BV verarbeiteten personenbezogenen Daten hat

Die wesentlichen Verantwortungsbereiche für die Verarbeitung personenbezogener Daten liegen bei den folgenden organisatorischen Rollen:

Der Vorstand trifft Entscheidungen über die allgemeinen Strategien von Timewax BV zum Schutz personenbezogener Daten und genehmigt diese.

Der Chief Information Security Officer ist für die Verwaltung des Programms zum Schutz personenbezogener Daten sowie für die Entwicklung und Förderung umfassender Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten verantwortlich.

Der Chief Information Security Officer überwacht und analysiert Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und Änderungen von Vorschriften, entwickelt Compliance-Anforderungen und unterstützt Unternehmensabteilungen bei der Erreichung ihrer Ziele im Bereich personenbezogener Daten.

Der Chief Development Officer ist verantwortlich für:

  • Sicherstellen, dass alle zur Datenspeicherung verwendeten Systeme, Dienste und Geräte akzeptablen Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Scans durchführen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitshardware und -software ordnungsgemäß funktioniert.

Der Chief Commercial Officer ist verantwortlich für:

  • Zustimmung zu allen Datenschutzerklärungen, die der Kommunikation wie E-Mails und Briefen beigefügt sind.
  • Beantwortung aller Datenschutzanfragen von Journalisten oder Medienunternehmen wie Zeitungen.
  • Bei Bedarf Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass Marketinginitiativen den Datenschutzgrundsätzen entsprechen.

Der Vorstand ist verantwortlich für:

  • Verbesserung des Bewusstseins aller Mitarbeiter für den Schutz personenbezogener Daten der Benutzer.
  • Organisation von Fachwissen und Sensibilisierungsschulungen zum Schutz personenbezogener Daten für Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
  • Umfassender Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter. Es muss sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer auf der Grundlage der legitimen Geschäftszwecke und Notwendigkeiten des Arbeitgebers verarbeitet werden.

Der Vorstand ist dafür verantwortlich, die Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten an Lieferanten weiterzugeben, das Bewusstsein der Lieferanten für den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und die Anforderungen an personenbezogene Daten an alle von ihnen beauftragten Dritten und Lieferanten weiterzugeben. Die Beschaffungsabteilung muss sicherstellen, dass sich Timewax BV das Recht vorbehält, Lieferanten zu prüfen.

 

8. Richtlinien zur Einrichtung der federführenden Aufsichtsbehörde

8.1. Notwendigkeit der Einrichtung der federführenden Aufsichtsbehörde

Die Angabe einer federführenden Aufsichtsbehörde ist nur dann relevant, wenn Timewax BV die grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten durchführt.

Eine grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, wenn:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Tochtergesellschaften von Timewax BV mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten.

     

oder

  • Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einer einzigen Niederlassung von Timewax BV in der Europäischen Union erfolgt, die betroffene Personen jedoch in mehr als einem Mitgliedstaat erheblich beeinträchtigt oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigen wird.

Wenn Timewax BV nur Niederlassungen in einem Mitgliedstaat hat und seine Verarbeitungstätigkeiten nur betroffene Personen in diesem Mitgliedstaat betreffen, besteht keine Notwendigkeit, eine federführende Aufsichtsbehörde einzurichten. Die einzige zuständige Behörde ist die Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen rechtmäßigen Sitz hat.

8.2. Hauptniederlassung und federführende Aufsichtsbehörde

8.2.1. Hauptniederlassung des Datenverantwortlichen

Der Vorstand bestimmt die Niederlande als Hauptniederlassung.

Wenn Timewax BV Entscheidungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verarbeitungsaktivitäten am Ort ihrer Hauptverwaltung in den Niederlanden trifft, gibt es eine einzige federführende Aufsichtsbehörde für die von Timewax BV durchgeführten Datenverarbeitungsaktivitäten

Wenn das Unternehmen über mehrere Niederlassungen verfügt, die unabhängig voneinander handeln und Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten treffen, erkennt der Verwaltungsrat an, dass es mehr als eine federführende Aufsichtsbehörde gibt.

8.2.2. Hauptniederlassung des Datenverarbeiters

Wenn Timewax BV als Datenverarbeiter fungiert, ist die Hauptniederlassung der Ort der zentralen Verwaltung. Liegt der Ort der Hauptverwaltung nicht in der EU, ist die Hauptniederlassung die Niederlassung in der EU, in der die hauptsächlichen Verarbeitungstätigkeiten stattfinden.

 

9. Reaktion auf Vorfälle von Datenschutzverletzungen

Wenn Timewax BV von einem vermuteten oder tatsächlichen Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten erfährt, muss der Chief Information Security Officer gemäß der Datenschutzrichtlinie eine interne Untersuchung durchführen und rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen. Wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht, muss Timewax BV die zuständigen Datenschutzbehörden unverzüglich und, wenn möglich, innerhalb von 72 Stunden benachrichtigen.

 

10. Prüfung und Rechenschaftspflicht

Der Vorstand ist dafür verantwortlich, zu prüfen, wie gut die Geschäftsabteilungen diese Richtlinie umsetzen.

Gegen jeden Mitarbeiter, der gegen diese Richtlinie verstößt, drohen disziplinarische Maßnahmen und der Mitarbeiter kann auch zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sein Verhalten gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt.

 

11. Kollisionsnormen

Diese Richtlinie soll den Gesetzen und Vorschriften am Niederlassungsort und in den Ländern entsprechen, in denen Timewax BV tätig ist. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Richtlinie und den geltenden Gesetzen und Vorschriften haben letztere Vorrang.

Mögliche Umsatzsteigerung